Haben sie von ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung zur Physiotherapie bekommen, melden sie sich bitte umgehend zur Behandlung an.

Die Rezepte der gesetzlichen Krankenkassen gelten 28 Tage, die Rezepte der Berufsgenossenschaften 14 Tage um die Behandlung zu Beginnen. Meistens benötigen wir auch einige Tage Vorlaufzeit um dann die Behandlungsserie zu beginnen.

Bitte vermeiden sie es ohne dringende Gründe Termine abzusagen, bei Unterbrechungen >14 Tage (BG >7 Tage) verfallen die restlichen Behandlungen. Weiterhin können wir aufgrund der Bestellsituation nicht immer gewährleisten, dass die ausgefallenen Termine innerhalb der Fristvorgaben der Krankenkassen nachgeholt werden können.

Wenn sie dennoch einmal einen Termin absagen müssen, tun sie das bitte mind. 1 Tag (24h) vorher, um es uns zu ermöglichen, diesen Termin an einen anderen Patienten neu zu vergeben. Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine ist eine Ausfallentschädigung von 10,- € zu entrichten. Dies entfällt natürlich, wenn dringende unvermeidliche oder nicht zu beeinflussende Gründe vorliegen (selbst oder Kind erkrankt, Unfall oder Stau auf dem Anfahrtsweg, Glatteis, etc.).

Bitte bringen sie zur Anmeldung ihre Chipkarte der Krankenkasse und, falls vorhanden, ihren Befreiungsausweis von Zuzahlungen mit.

CHECKLISTE ZUR ANMELDUNG

  • Bei Verordnung von Physiotherapie bitte umgehend zur Behandlung anmelden
  • Rezepte der gesetzlichen Krankenkassen gelten 28 Tage
  • Rezepte der Berufsgenossenschaften 14 Tage
  • Innerhalb dieser Zeit ersten Behandlungstermin wahr nehmen
  • Chipkarte der Krankenkasse Befreiungsausweis von Zuzahlungen (falls vorhanden)
  • Vermeiden Sie es ohne dringende Gründe Termine abzusagen

UNSERE ÖFFNUNGSZEITEN

  • Montag07:30 - 12:00 / 13:00 - 15:30
  • Dienstag07:30 - 12:00 / 13:00 - 18:00
  • Mittwoch07:30 - 12:00 / 13:00 - 15:30
  • Donnerstag07:30 - 12:00 / 13:00 - 18:00
  • Freitag07:30 - 12:00 / 13:00 - 14:30
  • Samstagnach Vereinbarung
  • Sonntaggeschlossen